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vhs Andernach - Weiterbildung vor Ort

Die Volkshochschule Andernach bietet Ihnen ein vielseitiges und wohnortnahes Angebot an Kursen und Weiterbildungsmöglichkeiten – sowohl im beruflichen als auch im persönlichen Bereich. Egal, ob Sie in den Bereichen Kultur, Sprachen, Kunst oder Gesundheit neue Wege gehen möchten: Bei uns finden Sie das passende Programm. Auch im Bereich der beruflichen Qualifizierung steht Ihnen die vhs Andernach tatkräftig zur Seite.

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Veranstaltungskalender

21.04.26 (Dienstag)

  1. Britische Fahne als Puzzle und in der Mitte steht "Do you speak English?
    English Conversation Course B22/26-41-250
    21.04.26 - 16.06.26 (8-mal) 18:00 - 19:00
    Plaidt
    Plätze frei
    (Plätze frei)
    in den Warenkorb legenVeranstaltung in Warenkorb legen
  2. Britische Fahne als Puzzle und in der Mitte steht "Do you speak English?
    Englisch B12/26-41-220
    21.04.26 - 16.06.26 (8-mal) 19:00 - 20:00
    Plaidt
    Plätze frei
    (Plätze frei)
    in den Warenkorb legenVeranstaltung in Warenkorb legen
Leitbild der Volkshochschule Andernach

  1. Wir unterstützen die Menschen Andernach und Umgebung bei der Verwirklichung ihres Rechts auf Bildung und bieten dazu ein qualitativ hochwertiges, bedarfsgerechtes und bezahlbares Bildungsangebot an.
  2. Wir sind ideologisch unabhängig und überparteilich. Wir bieten Menschen die Chance am gesellschaftlichen Leben besser teilzuhaben. Dazu bieten wir Möglichkeiten, Bildungsdefizite abzubauen und fehlende Qualifikationen nachzuholen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Daseinsvorsorge in der Stadt Andernach und Umgebung.
  3. Unser Angebot steht für alle Menschen ab 14 Jahren unabhängig von Geschlecht, Bildung, sozialer und beruflicher Stellung, politischer, weltanschaulicher und sexueller Orientierung sowie Nationalität und Religion zur Verfügung.
  4. Wir verstehen uns als lebendiges Bildungszentrum und bieten unseren Teilnehmern die Möglichkeit, Grundlagen zur Verbesserung ihrer fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen zu erwerben.
  5. Wir arbeiten eng mit anderen Bildungseinrichtungen, Kommunen, Vereinen und Verbänden zusammen. Insbesondere unsere Kooperation mit der Verbandsgemeinde Pellenz erweitert das Angebot für die Menschen in der Region erheblich.
  6. Wir überprüfen uns und unser Angebot ständig hinsichtlich Qualität, Angebot und Zufriedenheit der Teilnehmenden und Mitarbeitenden und wer-den so dem Gedanken des lebenslangen Lernens gerecht.
  7. Wir sind motiviert, fachlich qualifiziert und engagiert.
  8. Unsere Räumlichkeiten sind gut erreichbar und werden dem neuesten Stand der Technik angepasst.
  9. Wir halten ein vielfältiges Grundprogramm vor und erweitern dieses bei Bedarf mit gruppenspezifischen Sonderprogrammen.
  10. Die Vorstellung gelungenen Lernens bildet den Leitfaden für unsere Arbeit. Grundsätz-lich sprechen wir von gelungenem Lernen, wenn die Teilnehmenden individuelle Bildungsdefizite abgebaut sowie Freude am ge-meinsamen Lernprozess entdeckt und beim Lernen vertiefte fachliche, methodische und persönliche Kompetenzen erworben haben. Lernen ist für uns auch dann gelungen, wenn Menschen durch unsere qualifizierte Beratung und Betreuung in der Lage sind, ihre gestärkten oder neu erlernten Kompetenzen im privaten und beruflichen Alltagsleben gezielt einzusetzen. Gelungenes Lernen bedeutet für uns ebenso, die Kreativität der Teilnehmenden gefördert, sie an der Kursgestaltung beteiligt und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt zu haben.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Andernach
(Stand: 08.10.2025)

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs) der Stadt Andernach, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

(3) Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche und männliche Beteiligte sowie für juristische Personen.

(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts Anderes ergibt, der Schriftform oder einer kom-munikationstechnisch gleichwertigen Form (E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklä-rungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formular-bestätigung verwendet wird.

(5) Die vhs Andernach verfügt nur begrenzt über eigene Räume und ist weitestgehend Gast in fremden Gebäuden. Es gilt jeweils die örtliche Hausordnung.

2. Anmeldungen

(1) Anmeldungen werden schriftlich (Anmeldeformular oder E-Mail) sowie telefonisch oder über die Homepage (www.vhs-andernach.de) entgegengenommen.

(2) Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(3) Eine Kursteilnahme ist nur nach Bestätigung der Anmeldung durch die vhs möglich.

(4) Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung per E-Mail, eine Teilnahmebescheinigung wird nach Kursende auf Nachfrage erstellt und ausgehändigt bzw. zugesandt, wenn mindestens 80% der Unterrichtseinheiten des Kurses be-sucht wurden.

(5) Die Anmeldung ist möglichst bis 10 Tage vor Beginn der Kurse vorzunehmen, da in der Regel nur bei Einschreibung von mindestens 8 Teilnehmenden ein Kurs begonnen werden kann. Spätestens am 2. Abend müssen alle Teilnehmenden eines Kurses bei der vhs eingeschrieben sein. Bei weniger als 8 Personen kann ein Lehrgang nach dem 2. Abend nur dann fortgeführt werden, wenn die Teilnehmenden bereit sind, eine höhere Gebühr zu zahlen. Die Belegung der Kurse erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

(6) Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Gebühr. Bitte geben Sie auf der Anmeldung immer Ihre Tel.-Nr. (tagsüber) an, damit wir Sie bei Terminänderungen informieren können.

(7) Wird ein Kurs abgesagt, so werden die angemeldeten Teilnehmenden telefonisch oder schriftlich informiert.

3.Vertragsabschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Die anmeldende Person ist an ihre Anmeldung bis zum Veranstaltungsbeginn gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die Anmeldezeit verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat sowie die teilnehmende Person das Entgelt entrichtet hat.

(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

4.Vertragspartner und Teilnehmende

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der anmeldenden Person (Vertragspartner) begründet. Die anmeldende Person kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese Person ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der teilnehmenden Person bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(3) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerausweise auszugeben. In einem solchen Fall ist die teilnehmende Person verpflichtet, den Ausweis mitzuführen und sich auf Verlangen einer bevollmächtigten Person der vhs auszuweisen. Geschieht das nicht, kann die teilnehmende Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

5.Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Homepage, Flyer, Aushang, etc.).

(2) Das Entgelt wird nach Kursbeginn fällig. 

(3) Zahlungsarten: 
  • SEPA-Lastschrift: Für den Lastschrifteinzug ist der vhs Andernach ein unter-schriebenes SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen. Die Kursgebühren werden immer zum ersten Monatsanfang nach Kursbeginn eingezogen.
  • Rechnung (gilt nicht für Internetanmeldungen): Sie erhalten die Rechnung zum ersten Monatsanfang nach Kursbeginn.
  • PayPal (gilt nur für Internetanmeldungen)
(4) Für drittmittelgeförderte Kurse sowie Prüfungen und Veranstaltungen mit Staffel-preisen gelten eigene Zahlungsbedingungen.

(5) Selbstverständlich wird die Kursgebühr im Falle des Kursausfalls nicht von Ihrem Konto abgebucht bzw. erstattet. 

6.Ermäßigungen

(1) Ermäßigungen von 30% erhalten Schülerinnen und Schüler im Sinne des Schulgesetzes, Auszubildende, Studierende, Schwerbehinderte, Angehörige kinderreicher Familien, sowie Angehörige des Bundesfreiwilligendienstes bei persönlicher Anmeldung und gegen Vorlage entsprechender Ausweise.

(2) Personen, die Sozialleistungen (Bürgergeld, ALG I, Sozialhilfe) empfangen, können nach persönlicher Vorsprache und Vorlage eines aktuellen Bescheides bis zu 50% Ermäßigung erhalten.

(3) Möglicherweise sind einzelne Kurse und Angebote von dieser Regelung ausgenommen. Teilnehmenden wird daher empfohlen, sich frühzeitig zu informieren.

7.Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.

(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung der Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung be-steht nicht.

8.Rücktritt und Kündigung durch die vhs

(1) Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum jeweils angegebenen Stichtag für die Veranstaltung. Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht.

(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt vollständig oder anteilig erstattet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die teilnehmende Person ohne Wert ist.

(3) Ist das geschuldete Entgelt (Ziffer 5) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertrags-schluss entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine prozentuale Vergütung des Veranstaltungsentgelts.

(4) Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbe-sondere in folgenden Fällen vor:
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der vhs
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.)
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die vhs die teilnehmende Person auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

9.Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

(1) Der Rücktritt einer teilnehmenden Person muss bis spätestens 3 volle Werktage (Mo-Fr) vor Beginn des Kurses schriftlich oder persönlich bei der vhs erfolgen. In besonders gekennzeichneten Fällen auch früher.

(2) Abmeldungen bei der Kursleitung sind nicht wirksam.

(3) Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.

(4) Erfolgt keine form- und fristgerechte Abmeldung, so müssen auch bei Fernbleiben und Abbruch des Kurses grundsätzlich die gesamten Kursgebühren bezahlt werden. Schnupperstunden können nur in begründeten Fällen in Rücksprache mit der vhs-Geschäftsstelle gewährt werden.

(5) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet, ist das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(6) Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 7) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die teilnehmende Person wertlos ist.

(7) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.

(8) Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,00 trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung.

10.Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartner oder Teilnehmenden gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der*des Teilnehmenden.

11.Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

(3) Die Volkshochschule der Stadt Andernach verwendet für die Administration der Ver-anstaltungen eine EDV-Anlage. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Vertragspartner und Teilnehmende können dem jederzeit widersprechen.

Satzung

Satzung der Stadt Andernach für die Volkshochschule Andernach 
in der Fassung der 2. Änderung vom 22.01.2026


Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. Seite 153) i.V.m. dem Weiterbildungsgesetz Rheinland-Pfalz (WBG) vom 17.11.1995 (GVBl. Seite 454) sowie der hierzu ergangenen Landesverordnung zur Durchführung des Weiterbildungsgesetzes (WBGDVO) vom 05.02.1996 (GVBl. Seite 111), jeweils in den derzeit gültigen Fassungen hat der Stadtrat der Stadt Andernach in seiner Sitzung vom 22.01.2025 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Andernach für die Volkshochschule Andernach vom 03.04.2003 beschlossen.


§ 1 

Name, Rechtsstatus und Sitz


  1. Die Stadt Andernach ist Träger des kommunalen Weiterbildungszentrums mit dem Namen „Volkshochschule der Stadt Andernach“ (VHS). Sie ist gemäß dem rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz durch ministeriel-les Schreiben vom 07.10.1996 staatlich anerkannt.
  2. Die VHS ist als kommunale Einrichtung der Stadt Andernach eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist eine eigene Organisationseinheit innerhalb der Stadtverwaltung Andernach.
  3. Die VHS ist eine öffentliche gemeinnützige Einrichtung. Mit ihr werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt.
  4. Die VHS ist Mitglied des Verbandes der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz.

§ 2

Aufgabe


  1. Die VHS ist eine Einrichtung der Erwachsenenbildung im Sinne des rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetzes.
  2. Die VHS unterstützt die Bürger bei der Verwirklichung ihres Grundrechtes auf Bildung. Dies geschieht durch bedarfsgerechte und an den Bedürfnissen und Interessen der Teilnehmer orientierte Bildungsangebote wie zum Beispiel Kurse, Seminare, Lehrgänge, Einzelveranstaltungen sowie besondere Einzelprojekte.
  3. Die Arbeit der VHS ist konfessionell und parteipolitisch ungebunden.
  4. Ihre Veranstaltungen sind grundsätzlich jedermann ohne Rücksicht auf politische, religiöse oder weltanschauliche Zugehörigkeit sowie Abstam-mung, Nationalität, gesellschaftliche oder berufliche Stellung zugänglich.
  5. Die VHS arbeitet mit anderen Bildungseinrichtungen, Vereinen und Verbänden und Kommunen –sei es regional oder überregional- partnerschaftlich zusammen.

§ 3

Organe

  1. Organe der VHS sind der Leiter, Geschäftsführer sowie der Volkshochschulbeirat.
  2. Leiter der VHS ist der jeweilige Dezernent, der die Einrichtung auch nach außen rechtlich vertritt.
  3. Für die Zusammenarbeit zwischen Stadtrat, Verwaltung und VHS und ggf. beteiligten Kommunen wird ein Beirat gebildet. Der Beirat wird auf die Dauer der Wahlperiode vom Stadtrat gewählt. Er besteht aus 6 Mitgliedern des Stadtrates sowie 6 Mitgliedern, die mit der Arbeit der Volkshochschule vertraut sind. Im Falle der Kooperation mit anderen Kommunen können diese bis zu 2 Mitglieder in den VHS-Beirat entsenden. Im Übrigen gelten die kommunalrechtlichen Bestimmungen.

§ 4

Geschäftsführung


  1. Der Geschäftsführer unterstützt den Leiter der VHS. Er ist insbesondere zuständig für die pädagogische und organisatorische Leitung der VHS. In dieser Funktion obliegen ihm insbesondere folgende Aufgaben:
  • die laufende Geschäftsführung
  • die strategische Programmentwicklung und Gesamtausrichtung der Volkshochschule
  • die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages
  • die Verfügungsberechtigung über die im Haushaltsplan für den Betrieb der VHS bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der jeweils geltenden Dienstanweisung des Dezernenten
  • die Entscheidung in Personal- und Honorarangelegenheiten für Dozenten im Rahmen der hierzu gemeinderechtlich bestehenden Ermächtigungen
  • entfällt
  • die Öffentlichkeitsarbeit
  • die Verwaltung der Räume, Einrichtung und Ausstattung der VHS
  • die Ausübung des Hausrechts im Auftrag des Dezernenten
  • die Vertretung der VHS in den Gremien des Landesverbandes der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz
  • Die Gewährung von Entgeltermäßigungen im Rahmen der gemeinderechtlich bestehenden Ermächtigungen
  • die Pflege des Kontaktes zu Dozenten- und Teilnehmerschaft
  • entfällt
  • Der Aufbau und die Pflege von regionalen und überregionalen Netzwerke
2. Der Geschäftsführer wird vom jeweiligen Dezernenten unter Beteiligung der städtischen Gremien bestellt. 

§ 5

Pädagogische Mitarbeiter (Fachbereichsleiter)


  1. An der VHS sind hauptamtliche/hauptberufliche oder nebenamtliche/nebenberufliche pädagogische Mitarbeiter tätig.
  2. Sie wirken an der Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen mit und haben die Geschäftsführung über alle wichtigen Angelegenheiten des Fachbereiches zu informieren.
  3. Die pädagogischen Mitarbeiter sind im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben insbesondere verantwortlich für:
  • die pädagogische und organisatorische Leitung des jeweiligen Fachbereichs, 
  • die Bedarfserschließung und Programmplanung im jeweiligen Fachbereich sowie dessen strategische Weiterentwicklung
  • Mitarbeit bei der Erarbeitung des Haushaltsvoranschlags für den jeweiligen Fachbereich
  • Mitarbeit im Qualitätsmanagement und bei der strategischen Weiterentwicklung der Volkshochschule
  • Vorschläge für den Einsatz der nebenamtlich/nebenberuflichen Dozenten und Referenten im jeweiligen Fachbereich.
  • Die pädagogische und organisatorische Betreuung von Kursleitenden und Teilnehmenden
4. Die pädagogischen Mitarbeiter werden vom jeweiligen Dezernenten unter Beteiligung der städtischen Gremien bestellt. Sie sollten aufgrund ihrer Ausbildung geeignet sein und in der Erwachsenenbildung Erfahrung haben.

§ 6

Beirat

  1. Der Beirat fördert die Arbeit der VHS. Neben einer beratenden Tätigkeit obliegen ihm folgende Aufgaben:
  • Stellungnahme zu den Berichten über durchgeführte Kurse, Projekte und Veranstaltungen der Volkshochschule
  • Stellungnahme zum Haushaltsvoranschlag,
  • Entscheidungen bzgl. Gebühren und Honorarrahmen
  • Entscheidung über Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
2. Den Vorsitz im Beirat führt der Dezernent mit Stimmrecht. Zu den Beratungen und Sitzungen des Beirates sind der Geschäftsführer und die pädagogischen Mitarbeiter einzuladen. Sie haben kein Stimmrecht. Der Dezernent bzw. Geschäftsführer berichten dem Beirat über die geleistete Arbeit und ihre Pläne.

§ 7

Dozenten


  1. Die Dozenten sind freiberuflich tätig. Sie werden als freie Mitarbeiter durch schriftliche Vereinbarung verpflichtet. Sie treten nicht in ein arbeitsrechtliches Verhältnis zur Stadt.
  2. Die Dozenten sind in der Gestaltung ihres Unterrichts an Weisungen nicht gebunden. Ihnen wird die Freiheit der Lehre gewährleistet.

§ 8

Teilnehmer


  1. An Veranstaltungen der VHS können grundsätzlich alle Personen ab 14 Jahren teilnehmen. In Einzelfällen kann ein anderes Mindestalter für die Teilnahme festgesetzt werden.
  2. Bei Kursen kann die Zulassung der Teilnehmer vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen (Ableistung von Prüfungen, Besuch anderer Veranstaltungen etc.) abhängig gemacht werden. Die Zulassung zu bestimmten Veranstaltungen kann auch begrenzt werden, wenn diese wegen der Art der Veranstaltung oder der beschränkten Aufnahmefähigkeit der VHS erforderlich ist.
  3. Den Teilnehmern wird auf Wunsch der regelmäßige Besuch von Veranstaltungen der VHS einmal kostenfrei bescheinigt. Für zusätzliche Teilnehmerbescheinigungen wird eine Verwaltungsgebühr von 2,50 € erhoben.
  4. Sofern es die Art der Weiterbildungsmaßnahme zuläßt, können qualifizierte Leistungszeugnisse erstellt werden. 
  5. Teilnehmer, die den reibungslosen Kursablauf stören, gegen die in den Lehrgebäuden geltenden verbindlichen Hausordnungen oder sonstige zur Aufrechterhaltung der Ordnung ergangenen Anordnungen verstoßen oder das Entgelt nicht zahlen, können vom Besuch der VHS ausgeschlossen werden.

§ 9

Teilnehmergebühren


Für die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS wird eine Teilnehmergebühr im Sinne eines privatrechtlichen Entgelts entsprechend dem zu dem Zeitpunkt der Geltendmachung gültigen Beschlusses des VHS-Beirats erhoben.


§ 10

entfällt


§ 11

Haushaltswirtschaft

  1. Das Haushaltsjahr der VHS ist das Kalenderjahr.
  2. Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Einrichtung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Stadt Andernach als Trägerkörperschaft darf keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Einrichtung erhalten. Bei einer etwaigen Auflösung der Einrichtung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke sind die eingegangenen Spendengelder bzw. die von Spenden beschafften Vermögensgegenstände auszuweisen und an eine steuerbegünstigte Organisation auf dem Bildungssektor weiterzuleiten.


§ 12

Inkrafttreten


Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Satzung der VHS vom 06.07.2003, zuletzt geändert am 06.07.2023 außer Kraft.



Andernach, 22.01.2026 
Stadtverwaltung Andernach



Christian Greiner
Oberbürgermeister